Alterskameradschaft
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Alters- & Ehrenabteilung, genannt Alterskameradschaft
In aller Munde ist der folgende Satz: Demographischer Wandel und Rückgang der Geburtenraten.
Dies hat auch Folgen für die Feuerwehr und betrifft auch die Alterskameradschaft, die damit dann etwas zu tun.
Die Feuerwehr Alterskameradschaft wird geprägt durch das gesellschaftliche und
kameradschaftliche Miteinander im Kreise der ehemaligen aktiven
Feuerwehrangehörigen.
Mitglied in der Feuerwehr kann man fast sein gesamtes Leben sein. Am Anfang
steht die Mitgliedschaft in der Jugendfeuerwehr. Dann folgt der Übergang in die
Einsatzabteilung. Oft sind es über 40/50 Jahre, die als aktiver
Feuerwehrangehöriger in dieser Abteilung verbracht werden. Ausbildung,
Übungen, Einsätze und ein kameradschaftliches Miteinander prägen diese lange
Zeit.
An "alte Zeiten" erinnert man sich gerne, über Neues wird diskutiert und man hat
dann das Gefühl, irgendwie doch noch mit dabei zu sein. So war es bisher, doch;
eben dieser demographische Wandel und der Rückgang der Geburtenraten lassen
uns die Alterskameradschaften aus einem völlig neuen Blickwinkel sehen.
Fehlendes Personal zum Abdecken der Tagesbereitschaften stellt uns vor immer
größere Probleme und jetzt fällt auf: Alterskameraden, die noch rüstig sind und als
erfahrene Feuerwehrangehörige gelten, sind ein Potential, dem jedoch bisher
kaum Beachtung geschenkt wurde.
Die Menschheit wird immer älter, bleibt länger gesund und muss länger arbeiten,
bis 67 mittlerweile. Da macht es doch Sinn umzudenken und zumindest bedingt
auf das große Potential aus den Alterskameradschaften zuzugreifen.
Spätestens mit der Vollendung des 67. Lebensjahres endet der Dienst in der
Einsatzabteilung. Das hat der Gesetzgeber so entschieden. (§18 LBKG) Diese
Altersgrenze führt nicht zum Ausschluss aus der Feuerwehr. In der Alters- und
Ehrenabteilung – auch als Alterskameradschaft bezeichnet – findet die
Mitgliedschaft auf freiwilliger Basis ihre Fortsetzung.
Es besteht jedoch nun seitens des Gesetzgebers die Möglichkeit, innerhalb der
Feuerwehren entsprechende Alters- und Ehrenabteilungen (§15 LBKG) zu
gründen, die ein Bestandteil der Feuerwehren wie z.B. Jugendfeuerwehren usw.
sind.
Welche Voraussetzung für den Eintritt in die Alterskameradschaft gegeben sein
muss, ist in §16 LBKG festgesetzt.
Es gibt so viele Aufgaben im Feuerwehrdienst, ohne direkt im Einsatz in vorderster
Linie zu sein, die helfen, aktive Feuerwehrangehörige zu entlasten und zu
unterstützen. Die Richtlinien für Alterskameradschaften sind schon auf das Thema
eingegangen, haben verschiedenes erklärt und gesetzmäßig untermauert. Jetzt
gilt es, die Feuerwehren zum Schutze unsrer Bürger auf diese Aufgaben
zukunftssicher auszurichten. Alterskameraden sollen und können kein aktives
Personal ersetzen, können aber zweifellos einen großen Teil zu einer starken
zukunftssicheren Feuerwehr beitragen.
Langgediente Feuerwehrangehörige möchten auch nach der aktiven Dienstzeit
ihrer Feuerwehr verbunden bleiben. Dies geschieht am besten in einer
Alterskameradschaft. Daher bietet es sich an, bei allen Feuerwehren
Alterskameradschaften (Alters- und Ehrenabteilungen) zu bilden und diese in die
Struktur der Feuerwehr zu integrieren. Gleichzeitig sollte dies auch auf
Gemeindeebene erfolgen, da die Alterskameraden zum Teil auch über das 67.
Lebensjahr hinaus dort bei den Feuerwehren aktiv mitarbeiten möchten, sei es als
Gerätewart, als Schulklassenbetreuer, als Kreisausbilder usw. Diese Tätigkeiten
sind aber nur mit der Zustimmung des Bürgermeisters (§18 LBKG) möglich und
müssen vor dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst beantragt werden.
Ziel und Zweck einer Alterskameradschaft ist die Kontaktpflege mit den Aktiven,
die Erfahrungen und das Wissen der ehemals Aktiven nutzbar zu machen,
die Pflege der Kameradschaft und der Dank für die geleisteten Dienste.
Die Tradition der freiwilligen Feuerwehren zu erhalten und zu pflegen.
Mitarbeit im Feuerwehr-Förderverein und in den Feuerwehrverbänden.
Werbeaktionen für den Feuerwehr-Förderverein durchführen.
Senioren, Behinderte oder Hauseigentümer über vorbeugenden Brandschutz
informieren.
Alle zusammen sind wir eine starke Gemeinschaft
Richtlinien für Alterskameradschaft